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Wie lauten die allgemeinen Prüfungsmodalitäten an der FHWien der WKW?
Die Prüfungsmodalitäten müssen mit Semesterbeginn bzw. Beginn des Moduls im Syllabus bekanntgegeben werden. Es sind mind. 3 Termine für 3 Antritte anzubieten, maximal ein vierter Termin kann angeboten werden, wenn ein ausreichend begründetes Nichtantreten erfolgt ist. Die Termine müssen bis Notenschluss angeboten werden.
Die Fristen für den Notenschluss sind:
für das Wintersemester am 14. April und
für das Sommersemester am 14. November.
Prüfungseinsicht und Krankmeldung:
Verpasst man eine Prüfung aufgrund von Krankheit, verfällt der damit verbundene Antritt sollte man nicht das Formblatt „Krankmeldung bei Prüfung“ an den Servicepoint (servicepoint@fh-wien.ac.at) senden. Wichtig: Die Nachweise müssen unmittelbar an der Servicepoint gesendet werden und spätesten innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstermin ausgestellt worden sein.
Krankmeldung bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht: Siehe „Wie ist die Anwesenheitspflicht geregelt?
Bis 6 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung kann man Einsicht in die Prüfungsunterlagen und Protokolle dieser verlangen und Kopien davon anfertigen. Vom Recht auf Vervielfältigung ausgenommen sind geschlossene Fragen, insbesondere Multiple Choice-Fragen, inklusive der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.
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Wann und wie kann man eine Jahreswiederholung beantragen?
Wurde das Semester nicht bis zum Notenschluss vollständig absolviert, oder alle Antritte ausgeschöpft, kann das Studium nicht direkt weitergeführt werden. Einmalig hat man jedoch das Recht auf eine Jahreswiederholung, wobei die Wiederholung der Studiengangsleitung binnen eines Monats ab Mitteilung des negativen Prüfungsergebnisses bekannt zu geben ist. Das Recht steht einem auch nach dem 3. negativen Antritt bei einer Bachelor- oder Masterprüfung zu.
Bei vorliegenden zwingenden Gründen kann das Studium auch unterbrochen werden. Dafür ist das Gespräch mit der Studiengangsleitung zu suchen.
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Wie kann ich mein Studium unterbrechen?
Die einmalig mögliche Unterbrechung des Studiums muss schriftlich bei der Studiengangleitung beantragt werden. Die Unterbrechung kann maximal für ein Jahr beantragt und unter Angabe von geeigneten Gründen maximal um ein Jahr verlängert werden. Bereits vor der Unterbrechung erbrachte Leistungen bleiben bestehen. Wird der Antrag von der Studiengangsleitung abgelehnt, kann innerhalb von 2 Wochen beim Kollegium schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
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Wie erfolgt die Leistungsbeurteilung?
Zeugnisse sind spätestens 4 Wochen nach der Erbringung einer Leistung anzufertigen, sowie Sammelzeugnisse spätestens 4 Wochen nach Semesterschluss auszustellen. Die Zeugnisse kann man selbst über FHWien Online erstellen.
Folgender Notenschlüssel wird angewandt:
Sehr gut (1): 100 % bis > 90 % der Maximalpunkte; Mit „Sehr gut“ werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in hervorragender Weise erfüllen.
Gut (2): 90 % bis > 75 % der Maximalpunkte; Mit „Gut“ werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen.
Befriedigend (3): 75 % bis > 60 % der Maximalpunkte; Mit „Befriedigend“ werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen erfüllen.
Genügend (4): 60 % bis > 50 % der Maximalpunkte; Mit „Genügend“ werden Leistungen beurteilt, die die gestellten Anforderungen trotz Mängeln in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen.
Nicht genügend (5): 50 % bis 0 % der Maximalpunkte; Mit „Nicht genügend“ wer-den Leistungen beurteilt, die die Erfordernisse für die Beurteilung „Genügend“ nicht erfüllen.
Die bloße Mitarbeit im Präsenzunterricht kann nicht in die Leistungsbeurteilung miteinbezogen werden. Grundlage der Leistungsbeurteilung sind nachprüfbare Leistungen in schriftlicher oder mündlicher Form.
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Wie können Prüfungen wiederholt werden?
Eine nicht bestandene Prüfung kann regulär zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als kommissionelle Prüfung stattfindet. Kommissionelle Prüfungen sind grundsätzlich schriftlich, wenn der Hauptprüfungstermin mündlich war, kann die kommissionelle Prüfung auch mündlich stattfinden. Im Regelfall werden mündliche Prüfungen generell auch mündlich wiederholt. Bei einer kommissionellen Prüfung (=letztmöglicher Prüfungsantritt) zählt nur noch die Prüfung und keine im Rahmen der Vorlesung erbrachten Leistungen.
Bachelor- und Masterprüfungen können ebenfalls zweimal wiederholt werden.
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Wie ist die Anwesenheitspflicht geregelt?
Aufgrund der momentanen Coronasituation ist die lehrveranstaltungsbezogene Anwesenheitspflicht bis auf Widerruf der Bestimmung aufgehoben.
Bei Unterschreiten der Vorgabe von 75% Anwesenheit (für alle Module, in begründeten Einzelfällen kann die Studiengangsleitung eine abweichende Anwesenheitsvorgabe machen) verliert man einen möglichen Prüfungsantritt.
Ist die Unterschreitung der lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe von 75% aufgrund einer Erkrankung erfolgt und soll diese entschuldigt werden, ist ein Nachweis zu erbringen. Erst nach negativer Prüfungsleistung bzw. Nichtantritt zur Prüfung muss die Krankmeldung, die zum Zeitpunkt der Abwesenheit der Lehrveranstaltung ausgestellt wurde, zusammen mit dem dafür vorgesehenen Formblatt „Krankmeldung bei Prüfung“ an den Servicepoint (servicepoint@fh-wien.ac.at) gesendet werden. Krankmeldungen daher immer aufheben!
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Wie kann ich Beschwerde gegen eine Entscheidung bzw. negative Benotung einlegen?
Es kann nicht rein gegen die negative Beurteilung einer Prüfung berufen werden, sondern nur bei einem mit der Prüfung in Zusammenhang stehenden Verfahrensfehler. Liegt ein solcher Verfahrensfehler vor, kann innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der negativen Beurteilung eine Beschwerde bei der Studiengangsleitung bzw. dem Kollegium eingereicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen und wenn diese ans Kollegium gerichtet ist mithilfe eines speziellen Formblattes (in Moodle auffindbar) durchgeführt werden. Es ist ratsam sich vor diesem Schritt bei dem bildungspolitischen Referat der ÖH FHWien (bipol@oeh-fhwien.at) zu melden, um das Vorgehen zu besprechen.
Beschwerden sind auch bei der Ablehnung diverser Anträge möglich. Auch hier ist es ratsam Rücksprache mit der ÖH zu halten.
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Wie werden mündliche Prüfungen durchgeführt?
Mündliche Prüfungen sind stets öffentlich zugänglich und müssen im Ablauf protokolliert werden. Der Prüfungssenat besteht immer aus 3 Personen.
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Wie kann ich mir Vorlesungen bzw. Module anrechnen lassen?
Anträge auf Anerkennung müssen über das System der FH (via „FH Online“) gestellt werden. Die Studiengangsleitung ist trotz der Abwicklung über den Service Point die entscheidende Instanz, wobei auch bei abgelehnten Anrechnungen die Möglichkeit besteht Beschwerde beim Kollegium einzulegen.
Um die Anrechnung fehlerfrei durchführen zu können ist es ratsam den aktuellen Leitfaden zur Anrechnung (in Moodle immer aktualisiert verfügbar) durchzulesen und sich bei Fragen bei der ÖH zu melden.
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Welche Ausnahmen gibt es zur Aufhebung des verpflichtenden Auslandssemester oder -praktikum?
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Verpflichtung zur Absolvierung des Auslandssemesters bzw. des Praktikums im Ausland bis Widerruf ausgesetzt.
Ausnahmen sind nur möglich
1. Bei schweren Krankheitsfällen, die einer spezifischen Behandlung bedürfen
2. Bei Behinderungen und chronischen Krankheiten, die die Mobilität stark ein-schränken
3. Wichtige familiäre Verpflichtungen (z.B. plötzliche und schicksalshafte familiäre Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen, die es der/dem Studierenden verunmöglichen, über längere Zeit von zuhause weg zu sein, oder Kinderbetreuung)
Der Antrag dafür ist an die Studiengangsleitung zu stellen.
Finanzielle Gründe geben gemäß der FH keinen Anlass für eine Ausnahme, da zahlreiche Förderungen auf EU- und nationaler Ebene (z.B. Erasmus) existieren. Bei Hilfe bezüglich Förderungen kann man sich an das Sozialreferat der ÖH FHWien (sozref@oeh-fhwien.at) wenden.
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Welche Regelungen gibt es bezüglich Bachelor- und Masterarbeiten in der Prüfungsordnung?
Auch die abschließenden Arbeiten und Prüfungen werden in der Prüfungs- und Studienordnung behandelt, allerdings sind die Fragestellungen zu diesen Themen sehr divers und detailliert. Dementsprechend raten wir bei diesbezüglichen Fragen die Prüfungsordnung direkt zu lesen und sich bei Unklarheiten bei der ÖH FHWien zu melden.